Führerschein ab 17
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17), kann bereits 6 Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden.
Man kann zusätzlich die Klasse BE (Anhänger-Führerschein) beantragen.
Die Führerscheinklassen M, S und L sind in der Klasse B (Auto) eingeschlossen.
Man kann zusätzlich die Klasse BE (Anhänger-Führerschein) beantragen.
Die Führerscheinklassen M, S und L sind in der Klasse B (Auto) eingeschlossen.
Regeln
Der Fahranfänger- ist verantwortlicher Führer des Fahrzeuges
- darf nur mit bezeichneter Begleitperson fahren
- ist nur in Deutschland fahrberechtigt
Die Begleitperson
- muss mindestens 30 Jahre alt sein
- muss ihre Fahrerlaubnis seit mind. fünf Jahren besitzen
- darf maximal 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben

